Begleitendes Fahren ab 17 Jahre
In Deutschland ist es möglich, bereits mit 16-einhalb Jahren mit der Fahrausbildung in den Klassen B oder BE zu beginnen.
Das Einverständnis der Erziehungsberechtigten sowie der ausgewählten Begleitperson müssen für den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegen.
Nach bestandener theoretischer Prüfung kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Fahrprüfung abgegelegt werden. Wer die Prüfung besteht, erhält mit dem 17. Geburtstag eine Prüfbescheinigung mit Ausnahmegenehmigung. Dieses Dokument wird nur in Deutschland anerkannt.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hat man drei Monate Zeit, um beim zuständigen Straßenverkehrsamt den vollwertigen Führerschein zu beantragen und abzuholen.
Dokumente zum Download:
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