Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Die Bundesregierung hat Vorgaben der EU in nationales Recht umgesetzt. Das neue Qualifizierungsgesetz für Berufskraftfahrer schreibt vor, dass berufsmäßige Bus- und LKW-Fahrer neben dem Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen müssen. Das gilt für:
- Busfahrer Klassen D1/D1E/D/DE ab dem 10.9.2008
- LKW-Fahrer Klassen C1/C1E/C/CE ab dem 10.9.2009
Das Gesetz gilt für alle Fahrer, die im Güter- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Strassen mit Kraftfahrzeugen unterwegs sind.
Sie müssen eine Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG nachweisen:
- durch theoretisch und praktisch bestandene IHK-Prüfung
- durch Abschluss einer Berufsausbildung als Kraftfahrer
- durch Abschluss der Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb.
Keine Grundqualifikation benötigen:
- Fahrer im Personenverkehr, wenn sie eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE vor dem 10.9.2008 erworben haben.
- Fahrer im Güterverkehr, wenn sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE vor dem 10.9.2009 erworben haben.
Sie müssen laut § 5 BkrFQG alle fünf Jahre an Weiterbildungen teilnehmen:
- in einem Umfang von 35 Zeitstunden, in denen fünf selbständige Themen in jeweils sieben Stunden erarbeitet werden.
- Die fünf Themen sind gesetztlich vorgegeben und können durch Praxiseinheiten ergänzt werden.
Die Themen für den Güterverkehr sind:
- Fahrzeug und Fahrer; Wirtschaftlichkeit; Fahrsicherheit und Gesundheit; Ladungssicherung; Recht und Logistik
Die Themen für den Personenverkehr sind:
- Fahrzeug und Fahrer; Wirtschaftlichkeit; Fahrsicherheit; Fahrgast-, Ladungssicherheit und Gesundheit sowie Recht und Markt.
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