Ausbildungsprogramm KLASSE B
Wir bieten:
- Unterricht an Schaltwagen und Automatik
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung oder Verzicht laut § 20 FeV
- Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse laut § 31 Abs. 2 FeV
- Ferien- und Intensivkurse, Ausbildung in 2 - 3 Wochen möglich
| B : | ab 17 Jahren Begleitendes Fahren
regulär ab 18 Jahren
|
|
|
Berechtigt den Inhaber, Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzen plus Fahrersitz zu fahren. AuchAnhänger mit bis zu 750 kg dürfen gefahren werden, bzw. Kombinationen, die 3500 kg Gesamtmasse nicht überschreiten.
|
||
| BE: | ab 17 Jahren Begleitendes Fahren
regulär ab 18 Jahren
|
|
| Voraussetzung: | Führerschein Klasse B | |
|
Berechtigt zum Fahren von Fahrzeugkombinationen, die nicht von Klasse B abgedeckt werden. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bei bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängerlast höchstens das 1,5fache der zuslässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
|
||
| Ablauf | ||
|
Theorie-Unterricht
|
dienstags und donnerstags von 18:30 - 20:00 Uhr Tägliche Schulungen sind möglich! |
|
| Theorie: | 14 Sitzungen zu je 90 Minuten (Theorie) | |
| Praxis : | 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten (Ausbildung rund um die Uhr und am Wochenende) |
|
| Schulung auf | Skoda Fabia und Golf 5 |
Zusätzlicher Theorieunterricht ist nach Vereinbarung möglich. Die Kosten für die theoretische Ausbildung sind im Grundbetrag enthalten. Das Lehrmaterial erhalten Sie in allen amtlich anerkannten Fremdsprachen. Ausländische Führerscheinbewerber können die Theorieprüfung in ihrer Muttersprache, schriftlich oder mündlich mit Hilfe eines Dolmetschers, ablegen.
Die theoretische Führerscheinprüfung kann frühestens drei Monate vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters von 18 Jahren, ausgenommen "begleitendes Fahren", abgelegt werden.
Wir helfen Ihnen gern weiter!
Tel: (030) – 200 51 474
Mobil: 0176 - 203 50 993